DAS VOLTAIRE-PROGRAMM

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Allgemeine Fragen über das Voltaire-Programm

Wer sind die Träger des Programms?

Das Voltaire-Programm wurde beim deutsch-französischen Gipfel in Potsdam im Jahr 1998 ins Leben gerufen. Es ist ein öffentliches Programm, das vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) in Kooperation mit dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, dem Ministère de l’éducation nationale und der Zentralstelle Voltaire im Centre Français de Berlin durchgeführt wird.

Die Voltaire-Zentrale befindet sich im Centre Français de Berlin. Mit dem DFJW, von dem sie mit der Bearbeitung der Bewerbungen und der konkreten Durchführung des Programms betraut wurde, arbeitet sie eng zusammen. Die Voltaire-Zentrale besteht aus zwei Mitarbeiterinnen und einem / einer Deutsch-Französischen Freiwilligen.

Was ist das Ziel des Voltaire-Programms?

Ziel des Programms ist es, Schüler*innen die Chance zu geben, Auslandserfahrung zu sammeln, so dass sie in der Zukunft mit einem deutsch-französischen, europäischen und internationalen Umfeld vertraut umgehen können. Durch einen langfristigen Austausch kommen sie der Kultur und der Mentalität des Nachbarlandes näher.

Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse und Schlüsselkompetenzen im Handeln und Zusammenleben mit dem Partnerland und werden interkulturell handlungsfähig.

Wie viele Teilnehmende gibt es?

Das Voltaire-Programm gibt es seit 2000/2001. Im Austauschjahr 2024/2025 nehmen 139 Schüler*innen am Programm teil.

Wie ist der Austausch zeitlich verteilt?

Der Austausch besteht aus zwei Teilen von jeweils i.d.R. 6 Monaten, mindestens jedoch 23 Wochen. Er beginnt mit dem Aufenthalt der französischen Schüler*innen in Deutschland, der zwischen Anfang März und Ende August stattfindet.

Anschließend fahren die deutschen Schüler*innen nach Frankreich und verbringen die nächsten 6 Monate, mindestens jedoch 23 Wochen, dort (September bis Februar/März).

Über den gesamten Austausch hinweg gehen beide Schüler*innen zusammen zur Schule. Die beiden Familien legen gemeinsam die Anfangs- und Enddaten des Austauschs fest und informieren darüber auch die beteiligten Schulen.

Welches sind die An- und Abreisedaten?

Die genauen An- und Abreisedaten werden zwischen den Familien vereinbart und mit den Schulen abgesprochen. Dabei müssen die Mindestdauer (mindestens 23 Wochen im Partnerland) und der festgelegte Zeitraum des Aufenthaltes (Februar/März bis Ende August für die Franzosen in Deutschland und Anfang September bis Februar/März für die Deutschen in Frankreich) beachtet werden.

Die deutschen Teilnehmenden sollten bei der Terminfestlegung mit ihrer Schule abstimmen, ob sie pünktlich zu Beginn des 2. Schulhalbjahres wieder in Deutschland sein müssen.

Ist der Austausch kostenpflichtig?

Für das Voltaire-Programm fallen keine Teilnahmegebühren an. Durch das Prinzip der Gegenseitigkeit teilen sich beide Familien die Kosten (siehe „Wie werden die Kosten aufgeteilt“).

Gibt es finanzielle Unterstützung für das Programm?

Teilnehmende Schüler*innen können bei der Voltaire-Zentrale einen Antrag auf ein Kulturstipendium in Höhe von 230 € für die gesamte Zeit des Auslandsaufent­halts und auf einen Fahrtkostenzuschuss stellen.

Das im Rahmen der DFJW-Richtlinien gewährte Stipendium wird nach Erhalt der beiden Erfahrungsberichte durch die Zentralstelle Voltaire ausgezahlt.

Wie werden die Austauschpartner*innen ausgewählt?

Die Zentralstelle Voltaire führt nach Erhalt aller Bewerbungen eine Zuteilung durch. Jede Bewerbung wird aufmerksam gelesen, und die Auswahl der Austauschpartner*innen erfolgt auf Grundlage der in den Unterlagen angegebenen Informationen (Alter, Hobbies, gemeinsame Interessen usw.).

Daher ist es unerlässlich, das Bewerbungsformular gewissenhaft und wahrheitsgetreu auszufüllen.

Bewerbung

Wer kann sich bewerben?

Das Voltaire-Programm richtet sich auf deutscher Seite grundsätzlich an

  • Schülerinnen und Schüler der  8., 9. und 10. Klasse (je nach Bundesland unterschiedlich).

Genauere Informationen zu den jeweils zugelassenen Zielgruppen erteilen die zuständigen Schulbehörden in den Bundesländern – siehe Startseite.

Wann und wie kann ich mich bewerben?

Es muss online ein Bewerbungsformular ausgefüllt werden, das i.d.R. ab Juli/August verfügbar ist. Die Bewerbung muss nach dem Ausfüllen ausgedruckt und zweifacher Ausfertigung direkt bei der Voltaire-Zentrale eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen zu den Anhängen, die der Bewerbung beizufügen sind, finden Sie auf dieser Seite.

Interessent*innen am Programm können sich bei der für sie zuständigen Schulbehörde (siehe Adressen der zuständigen Schulbehörden in den Ländern, die auf den o.g. Webseiten erhältlich sind) zum Programm sowie zu den im jeweiligen Bundesland zugelassenen Klassenstufen beraten lassen.

Welche Unterlagen werden für die Bewerbung verlangt?

  • Das vollständige Bewerbungsformular (online auszufüllen und anschließend auszudrucken) inklusive der unterschriebenen Teilnahmebedingungen;

 

  • ein Brief (Empfehlung: mindestens zwei Seiten), in dem Sie sich auf Französisch Ihrem / Ihrer zukünftigen Austauschpartner*in vorstellen. Hier können Sie Auskunft über sich selbst, Ihre Interessen, Ihre Motivation zur Teilnahme an diesem Programm, Ihre Familie, Ihren Alltag zu Hause und in der Schule etc. geben. Somit ermöglichen Sie Ihrem /Ihrer zukünftigen Austauschpartner*in, sich ein wirklichkeitsnahes Bild von Ihnen zu machen;

 

  • ein formloses Schreiben Ihrer Eltern, das an die Gasteltern gerichtet ist und in dem das Zusammenleben der Familie und die Vorstellungen, die sie mit der Teilnahme am Voltaire-Programm verbinden, beschrieben werden (dieser Brief kann auf Deutsch geschrieben werden);

 

  • mindestens 6 aktuelle Fotos (bitte kleben Sie die Fotos auf ein oder mehrere A4-Blätter):
  • von Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Freunden
  • von Ihrer Wohnung/Ihrem Haus von innen
  • von Ihrer Wohnung/Ihrem Haus von außen
  • von Ihrem Alltag, Ihren Hobbys, Ihrer Schule etc.
  • optional: ein Empfehlungsschreiben eines / einer (ehemaligen) Lehrers / Lehrerin, der/die Sie gut kennt.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung angenommen wurde?

In beiden Ländern erfolgt die schriftliche Mitteilung, ob die Bewerbung berücksichtigt und welche Familie ausgewählt wurde, Mitte/Ende Januar. Grund dafür ist, dass die französischen Bewerbungen erst im Dezember vorliegen. Die Ankunft der französischen Schüler*innen in Deutschland findet Ende Februar/Anfang März statt.

Schüler*innen

Wie sollte ich mich auf das Austauschjahr vorbereiten?

Die Entscheidung, eine*n Gastschüler*in sechs Monate bei sich aufzunehmen und selbst sechs Monate im Ausland zu verbringen, sollte nach reiflicher Überlegung getroffen werden. Man muss sich bewusst sein, dass es sich nicht um einen Ferienaufenthalt handelt, auch nicht um eine Sprachreise, sondern um einen Schüleraustausch, an dem man aktiv teilnehmen muss, das heißt sowohl am Schul- als auch am Familienleben. Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden bereit sind, ein neues Umfeld zu entdecken und sich an andere Lebensbedingungen anzupassen. Wohn- und Lebensverhältnisse des Austauschpartners / der Austauschpartnerin können recht unterschiedlich zu den eigenen sein.

Kann ich mir meine*n Austauschpartner*in aussuchen?

Sollte ein*e französische*r Schüler*in bekannt sein, mit dem / der der Austausch durchgeführt werden soll, ist dessen / deren Name in das vorgesehene Feld im Online-Bewerbungsformular einzutragen. Der / die französische Schüler*in muss sich ebenfalls bewerben und in seinem / ihrem Bewerbungsformular den Namen des / der deutschen Bewerbers / Bewerberin angeben.

Man kann sich auch auf dem Kleinanzeigenforum des Deutsch-Französischen Jugendwerks eine*n Austauschpartner*in suchen. Auch hier muss dann bei der Bewerbung das o.g. Verfahren beachtet werden.

Wenn kein*e Austauschpartner*in angegeben wird, durchläuft die Bewerbung ein Zuteilungsverfahren, an dem Vertreter des Pädagogischen Austauschdienstes der Kultusministerkonferenz, des Deutsch-Französischen Jugendwerks und der Zentralstelle Voltaire teilnehmen. Leider kann eine Aufnahme in das Programm in keinem der genannten Fälle garantiert werden.

Ist es möglich, die Region zu wählen?

Grundsätzlich ist dies nicht möglich, denn die Region spielt keine übergeordnete Rolle bei der Suche nach einem / einer passenden Austauschpartner*in. Die Organisatoren versuchen aber, wenn in einer Bewerbung ein besonderer Wunsch angegeben wird, diesen im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme habe?

Es wird sowohl in der deutschen als auch der französischen Schule ein*e verantwortliche*r Lehrer*in als Tutor*in ernannt. Diese Lehrer*innen begleiten beide Schüler*innen während des Austausches nicht nur in schulischen Angelegenheiten, sondern sind auch die ersten Ansprechpartner*innen, wenn vor Ort Schwierigkeiten auftreten sollten. Die Organisatoren empfehlen, mit den Tutor*innen sofort Kontakt aufzunehmen und diesen auch zu halten. Bei auftretenden Problemen sollten die Teilnehmenden nicht zu lange warten, sondern die offene Kommunikation mit den betreffenden Personen suchen.

Neben den Tutor*innen kann die Zentralstelle Voltaire den Teilnehmenden eine*n Paten / Patin zuteilen, also eine*n ehemalige*n Teilnehmer*in, der sich zu einer Patenschaft für neue Teilnehmer*innen bereit erklärt hat. Die Aufgabe der Pat*inn*en ist es, der neuen Generation beratend zur Seite zu stehen.

Sollte keine Lösung für ein eventuelles Problem gefunden werden, wird dringend empfohlen, sich an die Voltaire-Zentralstelle zu wenden, die ihre Erfahrungen und ihre Expertise im Bereich des deutsch-französischen individuellen Austausches und des interkulturellen Lernens mit den Akteuren des Austausches teilen und so den Schüler*innen und ihren Familien den notwendigen Abstand bieten kann, der ihnen dabei helfen wird, Lösungsansätze zu finden.

Kann ich während der Ferien (z.B. Weihnachten) nach Hause fahren? Können mich meine Eltern in Frankreich besuchen?

Die Schul- und Weihnachtsferien sind integraler Bestandteil des Austausches und müssen in der Gastfamilie verbracht werden.

Ein Besuch des Teilnehmers / der Teilnehmerin durch seine eigene Familie ist natürlich möglich, muss aber mit der Gastfamilie abgesprochen werden. Von häufigeren Besuchen durch die Eltern wird jedoch abgeraten, da sie zu Heimweh oder gar dem Wunsch, nach Hause zu fahren, führen können, und somit die Integrationsbemühungen des Teilnehmers / der Teilnehmerin beeinträchtigen.

Ist bei Problemen ein Familienwechsel möglich?

Ein Familienwechsel ist bei unlösbaren Konflikten zwischen dem / der Schüler*in und der Gastfamilie bzw. dem / der Austauschpartner*in durchaus möglich, wobei ein Abbruch des Austausches als letzter Ausweg betrachtet werden sollte. Wenn die Probleme auch durch beratende Gespräche mit dem / der Tutor*in nicht geregelt werden können, ist die Voltaire-Zentrale unbedingt in Kenntnis zu setzen. Diese kann versuchen – jedoch nicht versprechen, einen Familienwechsel innerhalb des Programms zu organisieren. Dieser ist möglicherweise mit einem Schul- und Ortswechsel verbunden.

In jedem Fall ist die Zentralstelle Voltaire vor einem möglichen definitiven Abbruch in Kenntnis zu setzen.

Wie läuft meine Schulzeit in Frankreich ab?

In Frankreich wird der / die deutsche Gastschüler*in gleichberechtigt mit den französischen Schüler*innen behandelt. Es wird von ihm / ihr erwartet, dass er / sie nach kurzer Eingewöhnungszeit dem Unterricht des Gastlandes folgt und an ihm aktiv teilnimmt, d.h. auch an den Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

Die Unterrichtsmethoden und -inhalte sind zwischen Deutschland und Frankreich z. T. deutlich verschieden. Das Unterrichtsprogramm unterscheidet sich selbst bei Klassenstufen, die vom Alter her einander entsprechen. Diese Unterschiede sollten als bereichernd und nicht als zu überwindendes Manko angesehen werden. Jegliche zusätzliche Arbeitsbelastung des Austauschschülers / der Austauschschülerin (z.B. durch Nachsendung von Hausaufgaben oder Lernstoff seitens der Heimatschule) kann seiner / ihrer Integration in Frankreich schaden. In der Mehrzahl der Fälle sorgt eine gute Vorbereitung und Betreuung des Schülers / der Schülerin vor, während und nach seinem Auslandsaufenthalt dafür, dass er ohne Probleme den Wiedereinstieg in die deutsche Schule schafft.

Die beiden Austauschpartner*innen werden nicht unbedingt die gleiche Klasse oder Klassenstufe besuchen. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmender belegen, dass eine Trennung der Austauschpartner*innen die Integration des Gastschülers / der Gastschülerin in der Schule und im Schülerkollektiv befördert.

Welche Bescheinigungen werden dem / der Austauschschüler*in von der Gastschule ausgestellt?

  • Bewertung der während des Aufenthalts an der Gastschule erworbenen Kompetenzen:

Der / die Austauschschüler*in sollte am Schul(halb)jahresende eine schriftliche Bewertung seiner Leistungen und seines Verhaltens erhalten, damit seine / ihre schulischen Bemühungen im Ausland von der Heimatschule anerkannt werden können. Diese schriftliche Bewertung sollte i.d.R. aber nicht in Form eines Noten-Zeugnisses erfolgen, sondern in Form kurzer schriftlicher Beurteilungen (Text) durch die jeweiligen Fachlehrer*innen. Dazu haben die am Voltaire-Programm beteiligten Organisationen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Voltaire-Tutor*innen ein Formular entwickelt, das durch die Lehrer*innen der aufnehmenden Schule für diese geforderte schriftliche Bewertung des Austauschschülers / der Austauschschülerin verwendet werden sollte. Dieses Bewertungsformular ist auf der Webseite des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz bzw. der Zentralstelle Voltaire erhältlich. Das ausgefüllte Bewertungsformular wird am Ende des Aufenthalts des Austauschschülers / der Austauschschülerin in Deutschland durch den /die deutsche*n Tutor*in an die Heimatschule des Schülers / der Schülerin, z.Hd. des französischen Tutors / der französischen Tutorin, geschickt. Der / die Austauschschüler*in bekommt eine Kopie des ausgefüllten Bewertungsformulars ausgehändigt.

  • Schulbescheinigung:

Darüber hinaus erhält der / die Austauschschüler*in von der Gastschule eine Schulbescheinigung, die attestiert, dass und von wann bis wann er / sie die Schule besucht hat. Für diese Schulbescheinigung gibt es kein vorgeschriebenes Formular.

Werden meine Leistungen in der französischen Schule anerkannt? Werde ich ein Schuljahr verlieren?

Das Voltaire-Programm ist ein offizielles Programm, welches vom Pädagogischen Austauschdienst des Sekretariats der Kultusministerkonferenz anerkannt ist und mit koordiniert wird. Da die Schulleitung dem Austausch zustimmen muss und ein*e betreuende*r Tutor*in in der Schule ausgewählt wird, ist eine Wiederholung des Schuljahres nicht vorgesehen.

Die Erfahrung zeigt, dass in sehr wenigen Fällen eine Wiederholung stattfindet. Die entsendende deutsche Schule entscheidet über die Versetzung des Schülers / der Schülerin, daher muss vor Beginn des Austauschs ein Gespräch mit den Fachlehrkräften über den Auslandsaufenthalt sowie die Rückkehr im zweiten Schulhalbjahr stattfinden.

Der/die deutsche Schüler*in besucht während des Aufenthaltes in Frankreich die französische Schule und erhält in diesem Rahmen eine Bewertung durch die französischen Lehrkräfte: siehe unser Bewertungsformular.

Darüber hinaus können die teilnehmenden Schüler*innen eine Lerndokumentation ausfüllen. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Dokument, das in Kooperation mit verschiedenen Lehrkräften erstellt wurde und mit dessen Hilfe der schulische Werdegang in der französischen Gastschule dargestellt werden kann.

Kann es sein, dass ich in Frankreich in einem Internat untergebracht werde?

Es ist möglich, dass der / die Teilnehmer*in während seines Aufenthaltes in Frankreich während der Woche nicht bei der Familie selbst, sondern in einem Internat untergebracht wird. Häufige Ursache für den Internatsbesuch französischer Schüler*innen ist die Entfernung zwischen Schul- und Wohnort. Am Wochenende und in den Ferien fahren die deutschen Schüler*innen zusammen mit ihren französischen Austauschpartner*innen zur Gastfamilie. Die Gebühren für das Internat übernehmen die französischen Gasteltern.

Muss ich einen Erfahrungsbericht schreiben?

Sollte der / die Teilnehmende das Voltaire-Stipendium beantragt haben, gilt als Bedingungen dafür ein Erfahrungsbericht über den Aufenthalt des Gastschülers / der Gastschülerin in Deutschland sowie ein Erfahrungsbericht über den eigenen Aufenthalt in Frankreich (ergänzt durch die von der französischen Schule ausgestellte Schulbescheinigung).

Eltern

Welches sind die Rechte und Pflichten der Gasteltern?

Den Gasteltern obliegt die Aufsichtspflicht für den / die Austauschschüler*in. Sie haften für ihn / sie, und es wird erwartet, dass sie während des gesamten Aufenthalts des Gastes als Ansprechpartner*innen anwesend sind. Die Gastschüler*innen haben ihrerseits den Anweisungen der Gasteltern zu folgen. Um eine gute und tragfähige Basis für das Zusammenleben zu erreichen, sollten allerdings alle Beteiligten und ihre Erwartungen eingebunden werden. Die Organisatoren empfehlen daher, die Wünsche und Vorstellungen sowohl des Gastkindes, des aufnehmenden Schülers / der aufnehmenden Schülerin als auch der Gasteltern zu Beginn des Austausches ausführlich zu besprechen, vor allem bezüglich der Teilnahme am Familienleben, Ausgehzeiten, Gestaltung der Freizeit, Umgang mit Schulaufgaben, Ausübung gefährlicher Sportarten usw.

Wie werden die Kosten verteilt?

Die Gastfamilien – sowohl die deutschen als auch die französischen – verpflichten sich schriftlich, folgende Ausgaben für den / die Gastschüler*in zuzusichern: Verpflegung (inkl. Kantine), Unterkunft (ggf. Internat) und Fahrt zur Schule. Die restlichen Kostenfragen sind von den beiden Familien untereinander zu regeln. Dazu sollten sie sich vor und während des Austausches regelmäßig absprechen.

Die beteiligten Organisationen können keine Aufwandsentschädigung leisten, wenn eine Familie höhere Ausgaben hatte als die andere oder wenn ein Austausch abgebrochen wird und ein Gegenbesuch nicht stattfinden kann. Desgleichen haften die beteiligten Organisationen nicht für Schäden oder eventuelle Konflikte jedweder Natur zwischen den Familien. Streitfälle bezüglich Übernahme und Aufteilung der Kosten müssen von den Familien selbst geregelt werden.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Unterbringung des / der französischen Schülers / Schüler*in?

Ein*e Schüler*in, der / die sich für das Voltaire-Programm bewirbt, muss nicht notwendigerweise ein Einzelzimmer für seine*n Austauschpartner*in zur Verfügung haben. Es sollte jedoch vermieden werden, dass Familienmitglieder während des Austauschzeitraums in Gemeinschaftsräumen schlafen (Couch im Wohnzimmer o.ä.).

Schüler*innen, die im Internat wohnen, können auch am Voltaire-Programm teilnehmen. Es muss in diesem Fall ein Internatsplatz für ihre Austauschpartner*innen vorgesehen werden. Darüber hinaus übernehmen die aufnehmenden Familien die Internatskosten für den / die Austauschpartner*in.

Wie ist unser Kind im Ausland versichert?

Die beteiligten Organisationen sind für versicherungstechnische Fragen nicht zuständig. Die Eltern müssen vor der Abreise ihres Kindes alle Fragen bezüglich Kranken- und Haftpflichtversicherung direkt mit ihren Versicherungsgesellschaften klären (i.d.R. sind die Kinder bei ihren Eltern mitversichert).

Was passiert mit unserem Gast während unseres Familienurlaubs?

Die Schulferien sind Teil des Austausches. Es wird daher erwartet, dass die Familie sie mit dem / der Gastschüler*in verbringt, wozu sie sich auch schriftlich verpflichtet. Die Frage der Verteilung von zusätzlichen Kosten während der Ferien ist so früh wie möglich zwischen den Familien zu klären.

Wie werden die Voltaire-Schüler*innen betreut?

Abgesehen von den deutschen und französischen Tutor*innen, die in den jeweiligen Schulen für die Betreuung der Schüler*innen sorgen, teilt die Zentralstelle Voltaire auf Wunsch Pat*innen zu, also ehemalige Teilnehmende, die sich zu einer Patenschaft für neue Teilnehmende bereit erklärt haben. Die Aufgabe der Pat*innen ist es, der neuen Generation beratend zur Seite zu stehen. Auch die Eltern können sogen. Elternpaten erhalten, d.h. Familien, die mit dem Voltaire-Programm bereits Erfahrungen haben und sie beraten können. Darüber hinaus bleibt die Voltaire-Zentrale in ständigem Kontakt mit den Teilnehmenden und beantwortet gern alle Fragen.

Lehrkräfte / Schulen

Wer sind die Träger des Programms?

Das Voltaire-Programm wurde beim deutsch-französischen Gipfel in Potsdam im Jahr 1998 ins Leben gerufen. Es ist ein öffentliches Programm, das vom Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) in Kooperation mit dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, dem Ministère de l’éducation nationale und der Zentralstelle Voltaire im Centre Français de Berlin durchgeführt wird.

Wer kann am Voltaire-Programm teilnehmen?

Das Voltaire-Programm richtet sich auf deutscher Seite an Schülerinnen und Schüler der 8., 9. und 10. Klasse (je nach Bundesland unterschiedlich). Genauere Informationen zu den jeweils zugelassenen Zielgruppen erteilen die zuständigen Schulbehörden in den Bundesländern.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um nach kurzer Eingewöhnungszeit dem regulären Unterricht im Gastland folgen zu können, sowie ausreichende sonstige schulische Leistungen aufweisen, um nach Ablauf des Austausches wieder in die Klassenstufe eingegliedert werden zu können.

Die schulischen Leistungen müssen nicht zwingend sehr gut oder gut sein; die Erfahrung zeigt, dass sich die Auslandserfahrung in einem anderen Schulsystem sehr positiv auf die schulische Motivation der Teilnehmenden auswirken kann.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Unterbringung des französischen Schülers / der französischen Schülerin ?

Schüler*innen, die im Internat wohnen, können auch am Voltaire-Programm teilnehmen. Es muss in diesem Fall ein Internatsplatz für ihre Austauschpartner*innen vorgesehen werden. Darüber hinaus übernehmen die aufnehmenden Familien die Internatskosten für den / die Austauschpartner*in.

Ein*e Schüler*in, der / die sich für das Voltaire-Programm bewirbt, muss nicht notwendigerweise ein Einzelzimmer für seine*n Austauschpartner*in zur Verfügung haben. Es sollte jedoch vermieden werden, dass Familienmitglieder während des Austauschzeitraums in Gemeinschaftsräumen schlafen (Couch im Wohnzimmer o.ä.).

Was ist die Rolle der Schulleitung?

Die Schulen stellen eine Schnittstelle zwischen den teilnehmenden Schüler*innen und der Programmkoordination (Zentralstelle Voltaire, PAD) dar. Die Leitung der Heimatschule des teilnehmenden Schülers / der teilnehmenden Schülerin wird gebeten, sich durch ein Gespräch mit dem / der Bewerber*in und, wenn möglich, mit seiner /ihrer Familie von dessen / deren Motivation und Eignung zu überzeugen und die Bedeutung des Austauschs für seine / ihre Schullaufbahn zu besprechen. Im Anschluss an dieses Gespräch wird durch die Schulleitung eine der Bewerbung angemessene Empfehlung ausgesprochen.

Außerdem ist es die Aufgabe der Schulleitung, den französischen Gast für die Dauer des Aufenthaltes an der Schule aufzunehmen, in das Schulleben zu integrieren und angemessen zu betreuen sowie den / die deutsche*n Schüler*in nach der Rückkehr aus Frankreich bei der Reintegration zu unterstützen. Der / die Schulleiter*in wird gebeten, in Absprache mit dem / der Tutor*in dafür zu sorgen, dass das Lehrerkollegium über die Ankunft des französischen Schülers / der französischen Schülerin in der Schule sowie die Abfahrt des deutschen Schülers / der deutschen Schülerin nach Frankreich im kommenden Schuljahr informiert ist.

Der Schulaufenthalt in Frankreich des / der deutschen Schülers / Schülerin ist als vollwertiger Teil seiner/ihrer Schulzeit anzusehen. Somit ist das Nachsenden von zusätzlichen Hausaufgaben zu vermeiden.

Was ist die Rolle des Tutors / der Tutorin?

Der /die betreuende Tutor*in des teilnehmenden Schülers / der teilnehmenden Schülerin ist ein wichtiger Akteur im Austausch, der / die sowohl als Betreuer*in für beide Austauschpartner*innen als auch als Mittler*in zwischen den Familien bzw. zwischen den Teilnehmenden und den Koordinator*innen des Austausches fungiert. Der / die Tutor*in sollte sowohl bei schulischen als auch nichtschulischen Angelegenheiten als ständige*r Ansprechpartner*in der Austauschpartner*innen zur Verfügung stehen.

Der / die Tutor*in wird gebeten, Kontakt mit dem / der französischen Tutor*in aufzunehmen und diese*n über die Leistungen und Entwicklung des /der französischen Schülers / Schülerin zu informieren. Weiterhin sollte er / sie sich um eine gute Integration des / der französischen Gastschülers / Gastschülerin bemühen und ihm / ihr am Ende des Aufenthaltes mit Hilfe des Fachkollegiums die geforderte schriftliche Bewertung ausstellen (siehe dazu auch die Frage „Welche Bescheinigungen sollten dem / der Austauschschüler*in von der Gastschule ausgestellt werden?“).

Während des Aufenthaltes des /der deutschen Schülers / Schülerin in Frankreich sollte der / die Tutor*in sich über dessen / deren Leistungen und Entwicklung informieren. Nach der Rückkehr des Schülers / der Schülerin sollte er / sie dafür sorgen, dass seine / ihre in der französischen Schule erbrachten Leistungen durch die Heimatschule berücksichtigt werden, und ihn / sie, soweit erforderlich, bei der leistungsmäßigen wie auch sozialen Wiedereingliederung in die Schule unterstützen.

Wie läuft der Aufenthalt an der Gastschule ab?

Sowohl in Frankreich als auch in Deutschland wird der / die ausländische Gastschüler*in gleichberechtigt mit den regulären Schüler*innen behandelt. Es wird von ihm / ihr erwartet, dass er / sie  nach kurzer Eingewöhnungszeit dem Unterricht des Gastlandes folgt und an ihm aktiv teilnimmt, d.h. auch an den Klassenarbeiten und Hausaufgaben.

Die Unterrichtsmethoden und -inhalte sind zwischen Deutschland und Frankreich z. T. deutlich verschieden. Das Unterrichtsprogramm unterscheidet sich selbst bei Klassenstufen, die vom Alter her einander entsprechen. Diese Unterschiede sollten als bereichernd und nicht als zu überwindendes Manko angesehen werden. Jegliche zusätzliche Arbeitsbelastung des Austauschschülers / der Austauschschülerin (z.B. durch Nachsendung von Hausaufgaben oder Lernstoff seitens der Heimatschule) kann seiner / ihrer Integration in Frankreich schaden.

Die beiden Austauschpartner*innen werden nicht unbedingt die gleiche Klasse oder Klassenstufe besuchen. Die Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmender belegen, dass eine Trennung der Austauschpartner*innen die Integration des Gastschülers / der Gastschülerin in der Schule und im Schülerkollektiv befördert.

Wie kann die Integration des französischen Gastschülers / der französischen Gastschülerin in die deutsche Schule gefördert werden?

Grundsätzlich wichtig sind die Information an das Lehrerkollegium und an die Klasse, dass von März bis Ende des Schuljahres ein*e französische*r Schüler*in an der Schule zu Gast sein wird, sowie die kontinuierliche Betreuung durch den / die Tutor*in, damit der / die Gastschüler*in eine*n direkte*n Ansprechpartner*in hat und über seine Fragen, Ängste und eventuellen Probleme sprechen kann.

Weitere Tipps von erfahrenen Voltaire-Tutor*innen sind:

    • eine Begrüßung des Gastschülers / der Gastschülerin durch den / die Schulleiter*in zu Beginn des Austausches;
    • ein offizieller Empfang oder bspw. ein gemeinsames Frühstück (so wird ein erstes Kennenlernen ermöglicht und es werden Hemmungen bei den Gastschüler*innen abgebaut, bei Fragen und Problemen auf die deutschen Lehrkräfte zuzugehen);
    • Klassenkamerad*innen, die als „Lotsen“ für den / die französische*n Schüler*innen fungieren, bis er / sie anfängt, sich zurechtzufinden und selbständiger zu werden.

Gibt es Probleme bei der Reintegration des deutschen Schülers / der deutschen Schülerin in die Heimatschule?

In der Mehrzahl der Fälle sorgt eine gute Vorbereitung und Betreuung des Schülers / der Schülerin vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt dafür, dass er / sie nach einer kurzen Eingewöhnungsphase ohne Probleme den Wiedereinstieg in die deutsche Schule schafft. Die Teilnahme am Voltaire-Programm führt nur in seltenen Fällen zu einer Wiederholung der Klasse.

Welche Bescheinigungen werden dem / der Austauschschüler*in von der Gastschule ausgestellt?

  • Bewertung der während des Aufenthalts an der Gastschule erworbenen Kompetenzen:

Der / die Austauschschüler*in erhält am Schul(halb)jahresende eine schriftliche Bewertung seiner / ihrer Leistungen und seines / ihres Verhaltens, damit seine / ihre schulischen Bemühungen im Ausland von seiner /ihrer Heimatschule anerkannt werden können. Diese schriftliche Bewertung sollte i.d.R. aber nicht in Form eines Noten-Zeugnisses erfolgen, sondern in Form kurzer schriftlicher Beurteilungen (Text) durch die jeweiligen Fachlehrkräfte.

Dazu haben die am Voltaire-Programm beteiligten Organisationen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Voltaire-Tutor*innen ein Formular entwickelt, das durch die Lehrkräfte der aufnehmenden Schule für diese geforderte schriftliche Bewertung des Austauschschülers / der Austauschschülerinnen verwendet werden soll. Dieses Bewertungsformular ist auf der Webseite des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz bzw. der Voltaire-Zentrale erhältlich.

Das ausgefüllte Bewertungsformular wird am Ende des Aufenthalts des Austauschschülers / der Austauschschülerin in Deutschland durch den / die deutsche*n Tutor*in an die Heimatschule des Schülers / der Schülerin, z.Hd. des französischen Tutors / der französischen Tutorin, geschickt. Der / die Austauschschüler*in bekommt eine Kopie des ausgefüllten Bewertungsformulars ausgehändigt.

  • Schulbescheinigung:

Darüber hinaus erhält der / die Austauschschüler*in von der Gastschule eine Schulbescheinigung, die attestiert, dass und von wann bis wann er / sie die Schule besucht hat. Für diese Schulbescheinigung gibt es kein vorgeschriebenes Formular.